
Die nach Gewerbezweigen gegliederten (vgl. Anlage 1 zu § 114 SGB VII) gewerblichen Berufsgenossenschaften gehören zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind zuständig, sofern keine spezielle Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungst...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Gewerbliche_Berufsgenossenschaften.htm

Die nach Gewerbezweigen gegliederten (vgl. Anlage 1 zu § 114 SGB VII) gewerblichen Berufsgenossenschaften gehören zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind zuständig, sofern keine spezielle Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand besteht (§ 121...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Gewerbliche_Berufsgenossenschaften.html
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